Fördermittelberatung

Fördermittelberatung für Sanierung und Neubau

Förderung entscheidet oft mit darüber, ob sich eine Maßnahme rechnet. Wir ordnen mögliche Förderwege in Ihre Planung ein, prüfen Voraussetzungen und bereiten die Unterlagen so vor, dass ein Antrag sauber und rechtzeitig gestellt werden kann.

Kostenlose ErstberatungErstberatung anfragenSo läuft die Beratung ab

  • Förderwege frühzeitig eingeordnet
  • Voraussetzungen und Reihenfolge geklärt
  • Technische Nachweise antragsfertig

Warum Förderung früh eingeordnet werden sollte

Für energetische Sanierungen und für Teile eines Neubauvorhabens gibt es öffentliche Förderprogramme – etwa Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite. Welche davon infrage kommen, hängt von Gebäude, geplanten Maßnahmen und dem Zeitpunkt ab. Wichtig ist: Bei den meisten Programmen muss die Förderung beantragt und bestätigt sein, bevor eine Maßnahme beauftragt oder begonnen wird. Wer diese Reihenfolge nicht kennt, riskiert den Förderanspruch, ohne es zu merken. Wir ordnen deshalb frühzeitig ein, welche Förderwege realistisch infrage kommen und wie sie sich in Ihre Planung einfügen.

  1. Reihenfolge kann über die Förderfähigkeit entscheidenBei vielen Programmen zählt der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht nur die Maßnahme selbst.
  2. Förderwege statt FördersätzeWir ordnen ein, welche Art von Förderung realistisch infrage kommt, ohne Zusagen zu Höhe oder Bewilligung zu machen.
  3. Verbindung zur technischen PlanungFörderfragen betrachten wir im Zusammenhang mit Ihrer Sanierungs- oder Neubauplanung, nicht isoliert.

Typische Vorhaben

Die Fördermittelberatung ist in unterschiedlichen Situationen sinnvoll:

  • Sie planen den Austausch der Heizung oder einzelne Dämmmaßnahmen
  • Sie planen eine umfassende Sanierung mit mehreren Gewerken
  • Sie planen einen Neubau mit einem bestimmten energetischen Standard
  • Sie sind unsicher, welche Förderwege zu Ihrem Vorhaben passen
  • Sie möchten mehrere Förderungen sinnvoll miteinander kombinieren
  • Sie wollen vor der Beauftragung sichergehen, dass die Förderfähigkeit erhalten bleibt

Welche Förderwege betrachtet werden können

Öffentliche Förderprogramme für energetische Sanierung und Neubau ändern sich regelmäßig. Wir nennen deshalb bewusst keine festen Programmnamen oder Fördersätze, sondern ordnen zum Zeitpunkt Ihrer Beratung ein, welche Förderwege grundsätzlich für Sie infrage kommen könnten:

  • Zuschüsse für einzelne MaßnahmenÖffentliche Förderprogramme fördern in bestimmten Fällen einzelne energetische Maßnahmen mit einem Zuschuss.
  • Zinsgünstige KrediteFür umfassendere Sanierungen oder Neubauvorhaben kommen teils zinsgünstige Förderkredite infrage.
  • Kommunale und regionale ProgrammeNeben bundesweiten Programmen gibt es teils zusätzliche Förderungen auf Landes- oder kommunaler Ebene.
  • Kombination mehrerer FörderwegeJe nach Programmregeln lassen sich manche Förderungen miteinander kombinieren, andere schließen sich aus.
  • Steuerliche BerücksichtigungFür bestimmte Maßnahmen kann alternativ eine steuerliche Berücksichtigung infrage kommen – das prüfen wir nicht selbst, sondern verweisen dafür an Ihre Steuerberatung.
  • Aktualität der ProgrammeFörderprogramme und ihre Bedingungen ändern sich regelmäßig. Wir prüfen den aktuellen Stand zum Zeitpunkt Ihrer Beratung.

Welche technischen Voraussetzungen relevant sein können

Ob und in welcher Form eine Förderung infrage kommt, hängt auch von technischen Voraussetzungen ab:

  • Energetischer AusgangszustandViele Programme setzen eine Bewertung des energetischen Ist-Zustands voraus.
  • Einzuhaltender StandardManche Förderwege setzen einen bestimmten technischen Mindeststandard der Maßnahme voraus.
  • Reihenfolge der MaßnahmenDie Reihenfolge, in der Maßnahmen umgesetzt werden, kann Einfluss auf die Förderfähigkeit haben.
  • Fachliche NachweiseFür Antrag und Umsetzung sind teils fachliche Nachweise oder Bestätigungen erforderlich.
  • Einbindung in den SanierungsfahrplanEin individueller Sanierungsfahrplan kann Voraussetzung sein oder die Förderung zusätzlich begünstigen.
  • Bauliche GegebenheitenBaujahr, Bauweise und bereits umgesetzte Maßnahmen wirken sich auf die infrage kommenden Programme aus.

Welche Unterlagen und Entscheidungen benötigt werden

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, sollten in der Regel folgende Punkte geklärt sein:

  • Angaben zum Gebäude: Baujahr, bereits umgesetzte Maßnahmen, geplanter Umfang
  • Entscheidung über die geplante(n) Maßnahme(n) und deren zeitliche Reihenfolge
  • Gegebenenfalls eine fachliche Bewertung oder ein Sanierungsfahrplan als Grundlage
  • Kostenschätzung oder Angebote der ausführenden Betriebe
  • Klärung, ob eine fachkundige Begleitung des Antrags erforderlich ist
  • Entscheidung, ob und wie mehrere Förderwege kombiniert werden sollen

Ablauf der Beratung

  1. Kostenloses ErstgesprächVorhaben, Zeitplan und Ziele klären.
  2. Förderwege einordnenMögliche Zuschüsse und Kredite für Ihr Vorhaben prüfen.
  3. Voraussetzungen klärenTechnische und formale Voraussetzungen der infrage kommenden Programme abgleichen.
  4. Unterlagen vorbereitenNachweise und Angaben antragsfertig zusammenstellen.
  5. Reihenfolge sichernAblauf so planen, dass die Förderfähigkeit vor Beauftragung erhalten bleibt.
  6. Begleitung bis zum AntragSie oder wir stellen den Antrag rechtzeitig und vollständig.

Was Sie am Ende erhalten

Klare Einordnung möglicher Förderwege

Welche Förderarten realistisch zu Ihrem Vorhaben passen könnten – ohne Zusage oder Garantie.

Antragsfertige Unterlagen

Nachweise und Angaben so vorbereitet, dass ein Antrag vollständig gestellt werden kann.

Sichere Reihenfolge

Eine Abstimmung, die verhindert, dass Beauftragung und Antragstellung in der falschen Reihenfolge erfolgen.

Welche Förderwege zu Ihrem Vorhaben passen könnten?

Wir ordnen das im kostenlosen Erstgespräch ein, bevor Sie etwas beauftragen.

Fördermöglichkeiten im Erstgespräch klären

Warum Makowka & Hanik

Als Ingenieurbüro für Bauphysik verbinden wir die technische Planung Ihrer Sanierung oder Ihres Neubaus mit der Frage, welche Förderwege realistisch infrage kommen. Wir sind nicht an ein bestimmtes Programm oder einen bestimmten Anbieter gebunden. Eine Förderzusage können wir nicht geben – das entscheidet immer die zuständige Förderstelle –, aber wir sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen und Ihr Zeitplan die Chancen auf Förderung nicht unnötig verschlechtern.

  • Herstellerneutrale und produktunabhängige Beratung
  • Verbindung von technischer Planung und Förderfragen aus einer Hand
  • Klare Abgrenzung zu Steuer- und Rechtsberatung
  • Keine Förderzusage, aber eine fundierte Einordnung
Beratung zu Fördermöglichkeiten anhand des Gebäudegrundrisses

Häufige Fragen zur Fördermittelberatung

Stellen Sie den Antrag für mich?

Wir bereiten die technischen Nachweise und Unterlagen vor und begleiten Sie durch den Ablauf. Die formale Antragstellung erfolgt je nach Programm über Sie oder gemeinsam mit uns.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Oft ja, aber nicht beliebig. Welche Kombination möglich ist, hängt von den jeweils aktuellen Programmregeln ab. Genau das prüfen wir für Ihr Vorhaben.

Muss ich erst die Förderung beantragen, bevor ich einen Betrieb beauftrage?

Bei den meisten öffentlichen Förderprogrammen muss die Förderung beantragt und bestätigt sein, bevor eine Maßnahme beauftragt oder begonnen wird. Wird zuerst beauftragt, kann der Förderanspruch entfallen. Wir prüfen das für Ihr Vorhaben, bevor Sie Verträge unterschreiben.

Ist Fördermittelberatung dasselbe wie eine Energieberatung?

Nein. Eine Energieberatung bewertet den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und liefert damit oft die fachliche Grundlage. Die Fördermittelberatung setzt darauf auf und ordnet ein, welche Förderwege infrage kommen und wie der Antragsweg aussieht.

Übernehmen Sie auch die steuerliche Seite?

Nein. Wir beraten technisch und ordnen förderrechtliche Zusammenhänge ein, die für die Umsetzung relevant sind. Steuerliche Fragen, etwa zur steuerlichen Berücksichtigung von Sanierungskosten, gehören in die Hände Ihrer Steuerberatung.

Gilt das auch für einen Neubau, nicht nur für eine Sanierung?

Ja, grundsätzlich auch. Bei Neubauvorhaben spielt vor allem der angestrebte energetische Standard eine Rolle für mögliche Förderwege. Wir ordnen das für Ihr konkretes Vorhaben ein.

Garantieren Sie, dass mein Vorhaben gefördert wird?

Nein. Über eine Förderung entscheidet die jeweils zuständige Förderstelle nach Prüfung Ihres Antrags. Wir können keine Förderzusage und keine garantierte Förderfähigkeit versprechen, wohl aber eine fundierte Einordnung und sauber vorbereitete Unterlagen.

Kostenlose und unverbindliche Erstberatung anfragen

Erzählen Sie uns kurz, worum es bei Ihrem Vorhaben geht. Wir besprechen die passenden nächsten Schritte persönlich mit Ihnen.

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